§ 54 KrWG

Beförderung gefährlicher Abfälle nach § 54 KrWG

Gefahrgutkompetenz trifft Abfalllogistik

Unsere Kompetenz endet nicht beim klassischen Gefahrgutversand. Wir sind auch auf die sichere und professionelle Beförderung gefährlicher Abfälle spezialisiert.

Als nach § 54 KrWG entsprechend berechtigter Partner verfügen wir über die Voraussetzungen, um gefährliche Abfälle zuverlässig und fachgerecht zu befördern. Dabei verbinden wir unsere Erfahrung aus der Gefahrgutlogistik mit den besonderen Anforderungen des Abfallrechts.

Sicher. Regelkonform. Zuverlässig.

Der Transport gefährlicher Abfälle stellt besondere Anforderungen an Fachkunde, Organisation, Dokumentation und Sicherheit. § 54 KrWG sieht für Sammler und Beförderer gefährlicher Abfälle grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis vor.

Wir kennen diese Anforderungen und sorgen für eine strukturierte und zuverlässige Abwicklung Ihrer Transporte.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einzelne Transporte oder um regelmäßig anfallende Mengen handelt: Wir entwickeln Lösungen, die zu Ihrem Bedarf passen und eine sichere Beförderung gewährleisten.

Ihr Voteil:

Mit unserer Erfahrung im Gefahrgut- und Abfallbereich erhalten Sie einen Partner, der beide Bereiche miteinander verbindet. Das schafft kurze Wege, klare Abläufe und eine zuverlässige Schnittstelle für Ihre gesamte Transportlogistik.

Wir übernehmen Verantwortung – von der Übernahme der gefährlichen Abfälle bis zur sicheren Beförderung.

Wenn Sie einen zuverlässigen Partner für die Beförderung gefährlicher Abfälle suchen, sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Anforderungen.

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